RS Vwgh 2000/3/29 96/08/0233

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Veröffentlicht am 29.03.2000
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Index

66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht

Norm

EFZG §3;
EFZG §8;

Rechtssatz

Das auf Grund des EntgeltfortzahlungsG fortzuzahlende Entgelt beschränkt sich auf das laufende Entgelt, weshalb Sonderzahlungen kein erstattungsfähiges Entgelt darstellen (ausführliche Begründung im Erk; Hinweis E 26.2.1976, 929/75).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996080233.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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