RS Vwgh 2000/3/30 99/16/0338

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Veröffentlicht am 30.03.2000
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
27/04 Sonstige Rechtspflege
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §1;
BAO §1;
BAO §2;
GEG §6;
GEG §7;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/01/18 89/16/0206 2

Stammrechtssatz

Für das in § 6 und § 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verwaltungsverfahren sind weder die Bestimmungen des AVG noch die der BAO anzuwenden, mangels besonderer gesetzlicher Regelungen sind die allg Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens heranzuziehen (Hinweis E 30.3.1989, 88/16/0186).

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999160338.X02

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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