Norm
KVG 1934 §2 Z3 litb;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/16/0111 E 27. April 2000Rechtssatz
Voraussetzung für die Gesellschaftsteuerpflicht ist stets die Gesellschaftereigenschaft im Zeitpunkt der Leistung der eingegangenen Verpflichtungen (Hinweis E 3.10.1996, 94/16/0225). Der im Anwaltsblatt 1997/7365 wiedergegebene Leitsatz geht über diesen Rechtssatz hinaus, wenn festgehalten wird, die für die Gesellschaftsteuerpflicht maßgebende Eigenschaft des Leistenden als Gesellschafter sei im Zeitpunkt der tatsächlichen Erbringung der Leistung zu beurteilen. Eine solche andere Möglichkeiten ausschließende Fixierung der Gesellschaftereigenschaft auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung ist nicht Inhalt der Entscheidungsgründe dieses Erkenntnisses.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999160135.X01Im RIS seit
11.06.2001Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013