RS Vwgh 2000/3/31 98/02/0126

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Veröffentlicht am 31.03.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §11;
VStG §12;
VStG §19;

Rechtssatz

Besondere Erschwernisgründe iSd § 12 Abs 1 VStG können zB schon bei Vorliegen mehrfacher gleichartiger Vorstrafen gegeben sein (hier nach § 5 Abs 2 StVO).

Schlagworte

Geldstrafe und Arreststrafe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998020126.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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