RS Vwgh 2000/3/31 99/02/0352

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Veröffentlicht am 31.03.2000
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
19/05 Menschenrechte
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

B-VG Art90 Abs2;
MRK Art6 Abs1;
StVO 1960 §5 Abs2;

Rechtssatz

§ 5 Abs 2 letzter Satz StVO widerspräche dann dem Anklageprinzip, wenn diese Gesetzesstelle die Erzwingung eines Geständnisses der Begehung der strafbaren Handlung ermöglichte. Nicht diesem Grundsatz widerspricht es hingegen, den Probanden zur Mitwirkung an der Feststellung des Sachverhaltes zu verpflichten. Dazu gehört auch die Verpflichtung, die Entnahme verbrauchter Atemluft zu dulden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999020352.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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