RS Vwgh 2000/4/13 2000/16/0307

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.04.2000
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27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §18 Abs2 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/16/0226 E 17. Mai 1990 RS 4

Stammrechtssatz

So wie im Geltungsbereich der TP 4 GJGebG

(Hinweis E 22.4.1985, 84/15/0138) ist es auch

für die Gerichtsgebührenpflicht eines Vergleiches nach § 18 Abs 2 Z 2 GGG völlig unmaßgeblich, ob damit ein exekutionsfähiger Titel geschaffen wurde, oder nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000160307.X02

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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