RS Vwgh 2000/4/13 99/07/0167

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.04.2000
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

B-VG Art131;
WRG 1959 §138 Abs1 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/07/0006 E 29. Oktober 1998 VwSlg 14997 A/1998 RS 4

Stammrechtssatz

Eine Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte einer Partei durch einen ihr gegenüber ergangenen wasserpolizeilichen Auftrag wird nicht schon dadurch bewirkt, daß die Wasserrechtsbehörde bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen einer Ermächtigungsnorm zur Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages ihren Auftrag rechtsdogmatisch verfehlterweise auf eine andere Ermächtigungsnorm gestützt hat, deren Tatbestandsvoraussetzungen nicht vorlagen (Hinweis E 24.10.1995, 93/07/0145).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999070167.X06

Im RIS seit

17.01.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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