Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs3;Rechtssatz
Wenn eine Berufung hinsichtlich der Begründung des Berufungsantrages zur Gänze auf eine innerhalb von 14 Tagen einzubringende GENAUE BEGRÜNDUNG EINER BERUFUNG verwies, entsprach sie nicht den sich aus § 63 Abs 3 AVG ergebenden Anforderungen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998180371.X01Im RIS seit
20.11.2000