RS Vwgh 2000/4/14 98/18/0371

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Veröffentlicht am 14.04.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs3;

Rechtssatz

Wenn eine Berufung hinsichtlich der Begründung des Berufungsantrages zur Gänze auf eine innerhalb von 14 Tagen einzubringende GENAUE BEGRÜNDUNG EINER BERUFUNG verwies, entsprach sie nicht den sich aus § 63 Abs 3 AVG ergebenden Anforderungen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998180371.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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