RS Vwgh 2000/4/17 2000/17/0025

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.04.2000
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Index

L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Oberösterreich
L81704 Baulärm Umgebungslärm Oberösterreich
L82004 Bauordnung Oberösterreich
L82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §1045;
ABGB §1053;
BauO OÖ 1976 §19 Abs1;

Rechtssatz

Der Kaufvertrag ist eine Sonderform des Tauschvertrages. Daher ist unter "Kosten" im Sinne von § 19 Abs 1 OÖ BauO 1976 durchaus auch die Gegenleistung der Gemeinde aus einem Tauschvertrag zu subsumieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000170025.X01

Im RIS seit

08.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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