RS Vwgh 2000/4/26 96/08/0238

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Veröffentlicht am 26.04.2000
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

AMSG 1994 §1 Abs1;
AMSG 1994 §42 Abs1;

Rechtssatz

Ungeachtet der Rechtspersönlichkeit des Arbeitsmarktservice ist der Bund Schuldner der Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996080238.X01

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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