RS Vwgh 2000/4/26 96/14/0117

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Veröffentlicht am 26.04.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1988 §2;
LiebhabereiV 1993 §1 Abs2 Z2;
UStG 1972 §2 Abs5 Z2;

Rechtssatz

§ 1 Abs 2 Z 2 LiebhabereiV 1993 stellt darauf ab, dass die Tätigkeit typischerweise auf eine besondere in der Lebensführung begründete Neigung zurückzuführen ist. Was grundsätzlich erwerbswirtschaftlich ist, kann keine Tätigkeit sein, die typischerweise auf eine besondere in der Lebensführung begründete Neigung zurückzuführen ist. Auf eine Betrachtung des konkreten Falles kommt es bei Anwendung des § 1 Abs 2 Z 2 LiebhabereiV 1993 nicht an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996140117.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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