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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
EStG 1988 §2;Rechtssatz
§ 1 Abs 2 Z 2 LiebhabereiV 1993 stellt darauf ab, dass die Tätigkeit typischerweise auf eine besondere in der Lebensführung begründete Neigung zurückzuführen ist. Was grundsätzlich erwerbswirtschaftlich ist, kann keine Tätigkeit sein, die typischerweise auf eine besondere in der Lebensführung begründete Neigung zurückzuführen ist. Auf eine Betrachtung des konkreten Falles kommt es bei Anwendung des § 1 Abs 2 Z 2 LiebhabereiV 1993 nicht an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996140117.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013