RS Vwgh 2000/4/26 96/08/0354

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Veröffentlicht am 26.04.2000
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ABGB §839;
AlVG 1977 §24 Abs2;
AlVG 1977 §25 Abs1;
AlVG 1977 §38;

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, ob zur Tilgung von Verbindlichkeiten aus dem Mietobjekt gegenüber Miteigentümern des Gebäudes an diese abgetretene Einkünfte aus Vermietung ein anrechenbares Einkommen des Arbeitslosen darstellen, wenn kein Scheingeschäft vorliegt und kein Geschäft zur Vermeidung der Einkommensanrechnung iZ mit Notstandshilfebezug (Hinweis E 12.1.1993, 91/08/0167).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996080354.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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