RS Vwgh 2000/4/27 96/15/0195

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.04.2000
beobachten
merken

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

ErstattungsV abziehbare Vorsteuern ausländischer Unternehmer 1993 §1;
ErstattungsV abziehbare Vorsteuern ausländischer Unternehmer 1995 §3;
UStG 1972 §21 Abs11;

Rechtssatz

Aus dem klaren Wortlaut des § 1 der Verordnung BGBl 1993/882 ergibt sich, dass das in der Verordnung geregelte Erstattungsverfahren zwingend anzuwenden ist, wenn die in der Verordnung umschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Rechtsauffassung, wonach die Erstattung der in das Jahr 1994 fallenden Vorsteuern nur innerhalb der in § 3 der Verordnung BGBl 1993/882 festgelegten Frist möglich ist, ist daher zutreffend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996150195.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten