RS Vwgh 2000/4/28 2000/21/0007

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.2000
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Index

DE-24 Strafrecht Deutschland
DE-82 Gesundheitsrecht Deutschland
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
41/02 Passrecht Fremdenrecht
82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

BtMG-D 1981;
B-VG Art130 Abs2;
FrG 1997 §36 Abs1;
FrG 1997 §47;
FrG 1997 §48 Abs1;
SMG 1997 §28 Abs1;
SMG 1997 §28 Abs2;
StGB-D;

Rechtssatz

Ein Absehen der Beh im Rahmen des ihr gem § 36 Abs 1 FrG 1997 eingeräumten Ermessens von der Erlassung des Aufenthaltsverbotes steht bei einem Fremden, der wegen einem strafbaren Verhalten zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt worden ist, wobei die der besagten Verurteilung zugrunde liegenden Straftaten auch nach § 28 Abs 1 und 2 SMG 1997 strafbar sind, nicht mit dem Sinn des Gesetzes in Einklang (Hinweis B 24.4.1998, 96/21/0490). (Hier: Der Fremde, ein türkischer Staatsangehöriger, wurde vom Amtsgericht Augsburg nach dem StGB-D und nach dem deutschen Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten rechtskräftig verurteilt)

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000210007.X02

Im RIS seit

17.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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