RS Vwgh 2000/4/28 99/12/0311

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Veröffentlicht am 28.04.2000
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §80 Abs9;
GehG 1956 §24a Abs4 idF 1999/I/127;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 99/12/0348 E 28. April 2000

Rechtssatz

§ 24a Abs 4 GehG geht - wie aus der Systematik (hier: dem Verhältnis zu den vorangehenden Absätzen dieser Bestimmung) abzuleiten ist - davon aus, dass dem dort angesprochenen Gestattungsverhältnis, das nach dem 1.7.1998 begründet wurde (pro futuro Wirkung des § 24a Abs 4 GehG) typischerweise ein Naturalwohnungsverhältnis bzw Dienstwohnungsverhältnis vorangegangen ist, für das die Grundvergütung nach § 24a Abs 2 und 3 GehG (die im Wesentlichen durch die 45.GehG-Novelle eingeführt wurden) bemessen wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999120311.X05

Im RIS seit

22.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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