RS Vwgh 2000/5/3 99/03/0354

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Veröffentlicht am 03.05.2000
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §49 Abs1;

Rechtssatz

Von einem die Rechtsunwirksamkeit der im § 49 Abs 1 erster Satz AlVG normierten Verpflichtung zu monatlich einmal vorzunehmenden Kontrollmeldungen nach sich ziehenden RECHTSMISSBRAUCH kann nicht die Rede sein, wenn die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice von der im Gesetz eröffneten Möglichkeit, die Einhaltung der Kontrollmeldungen gänzlich nachzusehen, keinen Gebrauch gemacht hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999030354.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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