RS Vwgh 2000/5/11 99/16/0521

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Veröffentlicht am 11.05.2000
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32 Steuerrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1988 §6b Abs2 Z1 litf;
SteuerreformG 1993 Art27 §2;

Rechtssatz

Daraus, dass nach § 6b Abs 2 Z 1 lit f KStG 1988 als Beteiligung eine neben einer (echten) Beteiligung erbrachte Geldveranlagung in Form von Darlehen etc, also die Hingabe von einem das Engagement des Beteiligten unterstützenden Darlehens, gilt, kann keinesfalls geschlossen werden, dass die für die Finanzierung des Beteiligungserwerbes erforderliche Aufnahme eines Darlehens oder Kredites nach Art XXVII § 2 SteuerreformG 1993 gebührenfrei ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999160521.X02

Im RIS seit

21.12.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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