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32 SteuerrechtNorm
KStG 1988 §6b Abs2 Z1 litf;Rechtssatz
Daraus, dass nach § 6b Abs 2 Z 1 lit f KStG 1988 als Beteiligung eine neben einer (echten) Beteiligung erbrachte Geldveranlagung in Form von Darlehen etc, also die Hingabe von einem das Engagement des Beteiligten unterstützenden Darlehens, gilt, kann keinesfalls geschlossen werden, dass die für die Finanzierung des Beteiligungserwerbes erforderliche Aufnahme eines Darlehens oder Kredites nach Art XXVII § 2 SteuerreformG 1993 gebührenfrei ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999160521.X02Im RIS seit
21.12.2000Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013