RS Vwgh 2000/5/15 95/17/0139

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Veröffentlicht am 15.05.2000
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Index

37/01 Geldrecht Währungsrecht
37/02 Kreditwesen

Norm

BWG 1993 §97 Abs1;

Rechtssatz

Die Vorschreibung von Zinsen nach § 97 BWG stellt eine verschuldensunabhängige aufsichtsrechtliche Administrativmaßnahme dar. Es war der Beh daher verwehrt, den "Unrechtsgehalt der Übertretung mitzuberücksichtigen". Das Gesetz stellt tatbildmäßig auf die Unterschreitung der Eigenmittelgrenzen ab; eine Subsidiarität dieses Vorschreibungstatbestandes enthält das Gesetz nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995170139.X02

Im RIS seit

19.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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