RS Vwgh 2000/5/15 95/17/0458

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Veröffentlicht am 15.05.2000
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L34003 Abgabenordnung Niederösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §227 Abs1;
LAO NÖ 1977 §175 Abs1;

Rechtssatz

Der in § 175 Abs1 NÖ LAO 1977 vor Ausstellung eines Rückstandsausweises vorgesehenen Mahnung kommt kein Bescheidcharakter zu; sie kann daher auch nicht angefochten werden (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, S 2372, zum vergleichbaren § 227 BAO).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995170458.X01

Im RIS seit

28.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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