RS Vwgh 2000/5/17 98/15/0009

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.05.2000
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §24 Abs1 Z2;
EStG 1988 §24 Abs3;

Rechtssatz

Im Fall einer Betriebsverpachtung liegt die Aufgabe des Gewerbebetriebes in konkret gegebenen Fällen stets dann vor, wenn die Gesamtheit der dafür maßgebenden Tatsachen mit hoher Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der Verpächter seinen Gewerbebetrieb nie mehr wieder auf eigene Rechnung und Gefahr führen wird; nicht nötig hingegen ist es, dass letzteres wegen rechtlicher oder sachlicher Unmöglichkeit für immer ausgeschlossen ist (Hinweis E 16.1.1999, 97/14/0089).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998150009.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten