RS Vwgh 2000/5/17 98/15/0009

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Veröffentlicht am 17.05.2000
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §24 Abs1 Z2;
EStG 1988 §24 Abs3;

Rechtssatz

Der - theoretische - Umstand, dass es auch möglich sei, eine Gastgewerbekonzession wieder zu erlangen oder "bei Wiedereröffnung des Lokales" die Gewerbepension nicht mehr zu beanspruchen, reicht dafür, dass in der Betriebsverpachtung KEINE Betriebsaufgabe zu sehen ist, ebenso wenig aus, wie die Tatsache, dass die Verbindlichkeiten nicht an den Pächter übertragen worden seien.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998150009.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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