RS Vwgh 2000/5/24 97/12/0185

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Veröffentlicht am 24.05.2000
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L22004 Landesbedienstete Oberösterreich
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §82 Abs1;
LBG OÖ 1993 §103;
LBG OÖ 1993 §97;

Rechtssatz

Auch wenn im OÖ LBG 1993 eine dem § 82 Abs 1 BDG 1979 vergleichbare Bestimmung fehlt, wonach die (nicht negative) Dienstbeurteilung (Leistungsfeststellung) bis zu einer neuerlichen Beurteilung wirksam ist, muss dies jedenfalls für den Kreis der Landesbeamten gelten, für den eine jährliche Dienstbeurteilung nicht zwingend vorgesehen ist (vgl dazu im Einzelnen die differenzierenden Regelungen in § 97 OÖ LBG 1993, insbesondere dessen Absatz 4).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997120185.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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