RS Vwgh 2000/5/25 99/07/0201

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Veröffentlicht am 25.05.2000
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Index

L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten
001 Verwaltungsrecht allgemein
80/06 Bodenreform

Norm

GSGG §2;
GSLG Krnt 1969 §2 Abs1;
GSLG Krnt 1969 §3 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Ein Bringungsnotstand beeinträchtigt im Falle der Verpachtung im besonderen Maße auch den Pächter. Es ist daher davon auszugehen, dass auch ihm ein Antragsrecht zusteht, um diesen Bringungsnotstand durch die Einräumung eines Bringungsrechtes beseitigen zu lassen.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999070201.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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