RS Vwgh 2000/5/29 97/10/0036

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Veröffentlicht am 29.05.2000
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17 Abs2;
ForstG 1975 §17 Abs3;

Rechtssatz

Unter dem Gesichtspunkt, dass eine Person, die die Erteilung einer Rodungsbewilligung für die Errichtung eines Gebäudes beantragt, das Gebäude in Übertretung des Rodungsverbotes bereits errichtet hat, kann ein ÖFFENTLICHES INTERESSE AM WEITERBESTAND keinesfalls gesehen werden; dies würde eine Schlechterstellung jener Waldeigentümer bedeuten, die sich gesetzeskonform verhalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997100036.X03

Im RIS seit

19.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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