RS Vwgh 2000/5/31 96/08/0258

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Veröffentlicht am 31.05.2000
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs3 litf;
AlVG 1977 §12 Abs4 idF 1993/817;
AlVG 1977 §12 Abs5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/08/0125 E 22. Oktober 1996 RS 4

Stammrechtssatz

Die für die Abgrenzung einer Ausbildung iSd § 12 Abs 3 lit f und Abs 4 AlVG von einer Schulungsmaßnahme nach § 12 Abs 5 AlVG relevante Frage der umfassenden Inanspruchnahme durch die Ausbildung ist nach den jeweiligen Ausbildungsvorschriften und nicht nach der konkret-individuellen Art, wie der Auszubildende der Ausbildung obliegt, zu beantworten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996080258.X04

Im RIS seit

14.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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