RS Vwgh 2000/5/31 94/13/0157

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.05.2000
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §2 Abs1;

Rechtssatz

Auch eine längere Zeit hindurch ausgeübte Tätigkeit ist dann nachhaltig, wenn sie nur gegenüber einem einzigen Auftraggeber erfolgt und keine Wiederholungsabsicht besteht (Hinweis E 12.6.1985, 83/13/0158, 0164 und 0165).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1994130157.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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