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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §2 Abs1;Rechtssatz
Auch eine längere Zeit hindurch ausgeübte Tätigkeit ist dann nachhaltig, wenn sie nur gegenüber einem einzigen Auftraggeber erfolgt und keine Wiederholungsabsicht besteht (Hinweis E 12.6.1985, 83/13/0158, 0164 und 0165).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1994130157.X03Im RIS seit
11.07.2001