RS Vwgh 2000/5/31 96/08/0258

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Veröffentlicht am 31.05.2000
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs3 litf;
AlVG 1977 §12 Abs4 idF 1993/817;
AlVG 1977 §12 Abs5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/08/0125 E 22. Oktober 1996 RS 9 (hier betreffend die Frage, ob ein Umweltmanagement-Lehrgang § 12 Abs 3 lit f AlVG oder § 12 Abs 5 AlVG zuzuordnen ist)

Stammrechtssatz

Der Aufbaulehrgang Elektronik an der Höheren technischen Lehranstalt für Berufstätige stellt keinen Lehrgang iSd § 12 Abs 3 lit f AlVG und demgemäß auch kein Studium iSd § 12 Abs 4 AlVG dar, weil die Ausbildung an einer solchen Schule auf Personen zugeschnitten ist, die sich in einem Arbeitsverhältnis befinden (vgl § 6 Abs 2 SchulzeitV 1991); im Beschwerdefall ist daher die Tatbestandsvoraussetzung eines Werkstudiums von mehr als 18 Wochen im letzten Jahr vor Eintritt der Arbeitslosigkeit iSd § 12 Abs 4 AlVG nicht erfüllt).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996080258.X05

Im RIS seit

14.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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