RS Vwgh 2000/5/31 94/13/0157

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Veröffentlicht am 31.05.2000
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §1 Abs1 Z1;
UStG 1972 §2 Abs1;

Rechtssatz

Einer GesBR, konkret Gelegenheitsgesellschaft, die nach außen nicht in Erscheinung getreten ist, kommt keine Unternehmereigenschaft iSd UStG zu. In einem solchen Fall stellen aber - selbst bei Bestehen einer GesBR - die Lieferungen oder sonstigen Leistungen der einzelnen Gesellschafter untereinander umsatzsteuerbare Vorgänge dar (Hinweis Kranich/Siegl/Waba, Kommentar zur Mehrwertsteuer, Rz 61 zu § 2).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1994130157.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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