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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §1 Abs1 Z1;Rechtssatz
Einer GesBR, konkret Gelegenheitsgesellschaft, die nach außen nicht in Erscheinung getreten ist, kommt keine Unternehmereigenschaft iSd UStG zu. In einem solchen Fall stellen aber - selbst bei Bestehen einer GesBR - die Lieferungen oder sonstigen Leistungen der einzelnen Gesellschafter untereinander umsatzsteuerbare Vorgänge dar (Hinweis Kranich/Siegl/Waba, Kommentar zur Mehrwertsteuer, Rz 61 zu § 2).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1994130157.X02Im RIS seit
11.07.2001