RS Vwgh 2000/6/21 99/09/0230

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.06.2000
beobachten
merken

Index

L24005 Gemeindebedienstete Salzburg
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §124 Abs3 impl;
BDG/Gemeindebeamten Slbg 1982 §124 Abs3;
GdBG Slbg 1968 §9 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/09/0231

Rechtssatz

§ 124 Abs 3 BDG/GdBG Slbg räumt nur ein Ablehnungsrecht hinsichtlich der im Verhandlungsbeschluss dem Beschuldigten bekannt gegebenen Senatsmitglieder einschließlich der Ersatzmitglieder mit Wirkung für die Durchführung der Verhandlung und der anschließenden Erkenntnisfindung ein, jedoch kein Recht pro futuro auf die Zusammensetzung eines Senates zur Beschlussfassung über einen - späteren - Verhandlungsbeschluss.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999090230.X04

Im RIS seit

19.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten