RS VwGH Erkenntnis 2000/06/21 98/08/0351

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Veröffentlicht am 21.06.2000
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Besprechung in: ZAS 1/2001, Judikaturbeilage Sozialrecht, S 4 - S 5; Rechtssatz

Die Fertigung der auf den Beschlüssen des Ausschusses für Leistungsangelegenheiten beruhenden Berufungsbescheide durch den Landesgeschäftsführer oder einen von ihm dazu Ermächtigten entspricht der Rechtslage (ausführliche Begründung im E).

Schlagworte
Intimation Zurechnung von Bescheiden
Im RIS seit
29.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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