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L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BauRallg;Rechtssatz
Da in § 22 Abs 2 Vlbg RPG 1996 festgesetzt ist, bei welchen tatbestandsmäßigen Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann, bleibt für die Ausübung von Ermessen kein Raum, vielmehr ist die Ausnahme zu gewähren, wenn die in dieser Gesetzesstelle geforderten Voraussetzungen vorliegen. Somit bedeutet das Wort "kann" in der genannten Gesetzesstelle ebenso ein "muss", wie in der durchaus ähnlichen Bestimmung des § 35 Abs 2 Vlbg RPG 1996 (Hinweis E 15.10.1998, 98/06/0083; hier:
Ausnahmegenehmigung zur Entrichtung eines Kleintierstalles).
Schlagworte
Ermessen Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999060076.X02Im RIS seit
03.05.2001