RS Vwgh 2000/6/29 99/07/0220

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Veröffentlicht am 29.06.2000
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/07/0168 E 15. Dezember 1992 RS 1

Stammrechtssatz

Als eigenmächtige Neuerung ist die Errichtung von Anlagen oder die Setzung von Maßnahmen zu verstehen, für die eine wasserrechtliche Bewilligung einzuholen gewesen wäre, eine solche aber nicht erwirkt wurde (Hinweis E 22.12.1987, 87/08/0147).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999070220.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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