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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §138 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 91/07/0168 E 15. Dezember 1992 RS 1Stammrechtssatz
Als eigenmächtige Neuerung ist die Errichtung von Anlagen oder die Setzung von Maßnahmen zu verstehen, für die eine wasserrechtliche Bewilligung einzuholen gewesen wäre, eine solche aber nicht erwirkt wurde (Hinweis E 22.12.1987, 87/08/0147).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999070220.X01Im RIS seit
12.11.2001