RS Vwgh 2000/6/29 98/07/0146

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Veröffentlicht am 29.06.2000
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §31 Abs3;

Rechtssatz

Für die Vorschreibung von Maßnahmen nach § 31 Abs 3 WRG reicht bereits der Eintritt einer konkreten Gefahr einer Gewässerverunreinigung aus. Es genügt demnach, wenn nach Lage des Einzelfalles konkrete Umstände die Gefahr einer Gewässerverunreinigung erkennen lassen

(Hinweis E 13.4.2000, 99/07/0214).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998070146.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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