RS Vwgh 2000/7/3 97/09/0289

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Veröffentlicht am 03.07.2000
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Index

L22006 Landesbedienstete Steiermark

Norm

DP/Stmk 1974 §24 Abs2;
DP/Stmk 1974 §87;
LBG Stmk 1974 §2 Abs1;

Rechtssatz

Ein Verhalten ist disziplinär erheblich im Sinn des § 24 Abs 2 DP/Stmk, wenn es Bedenken an einer sachlichen Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben bzw den Schluss rechtfertigt, der Beamte werde seine dienstlichen Aufgaben nicht sachlich und rechtmäßig erfüllen (Hinweis E 24.2.1995, 93/09/0418).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997090289.X03

Im RIS seit

28.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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