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L22006 Landesbedienstete SteiermarkNorm
DP/Stmk 1974 §24 Abs2;Rechtssatz
Ein Verhalten ist disziplinär erheblich im Sinn des § 24 Abs 2 DP/Stmk, wenn es Bedenken an einer sachlichen Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben bzw den Schluss rechtfertigt, der Beamte werde seine dienstlichen Aufgaben nicht sachlich und rechtmäßig erfüllen (Hinweis E 24.2.1995, 93/09/0418).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997090289.X03Im RIS seit
28.03.2001