RS Vwgh 2000/7/3 2000/09/0006

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Veröffentlicht am 03.07.2000
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Index

64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §93 Abs3;

Rechtssatz

Das Ablehnungsrecht gemäß § 93 Abs 3 zweiter Satz LDG 1984 bezieht sich auf die Disziplinaroberkommission in der dem Beschuldigten nach dieser Gesetzesstelle bekannt gegebenen Zusammensetzung, nicht aber auf jene nach einer KONSTITUIERUNG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000090006.X02

Im RIS seit

02.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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