RS Vwgh 2000/7/4 98/12/0235

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.07.2000
beobachten
merken

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §137 Abs3;

Rechtssatz

Für die Einstufung im Funktionszulagenschema kommt es nicht primär auf die Bezeichnung des Arbeitsplatzes des Beamten an, sondern auf den Inhalt des Arbeitsplatzes bezogen auf die gesetzlichen Kriterien (Hinweis E 14.5.1998, 96/12/0306, VwSlg 14895 A/1998).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998120235.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten