RS Vwgh 2000/7/11 2000/16/0374

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.07.2000
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §9 Abs1;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2000/16/0375

Rechtssatz

Nach stRsp des VwGH sind die Justizverwaltungsinstanzen an die Entscheidungen des Gerichtes über die Bewilligung der Verfahrenshilfe gebunden und haben sie das Vorliegen der Voraussetzungen für die Bewilligung der Verfahrenshilfe nicht selbstständig zu prüfen.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000160374.X01

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten