RS Vwgh 2000/7/14 96/02/0326

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Veröffentlicht am 14.07.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §17;

Rechtssatz

Bloße Ankündigungen einer BEABSICHTIGTEN Ortsabwesenheit vermögen eine Zustellung nicht zu verhindern (vgl in diesem Zusammenhang § 17 Abs 3 letzter Halbsatz ZustG) - vielmehr kommt es allein auf die (im Nachhinein festzustellende) tatsächliche Abwesenheit von der Abgabestelle an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996020326.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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