RS Vwgh 2000/7/19 98/13/0123

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Veröffentlicht am 19.07.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §176 Abs1;

Rechtssatz

Dass für das Ermittlungsverfahren zur Feststellung des Vorliegens eines Strafaufschubsgrundes nach § 176 Abs 1 FinStrG dem Bestraften das Mitwirkungsrecht an der Sachverhaltsermittlung genommen sein sollte, kann dem Gesetz nicht entnommen werden. Dem Bestraften das Gutachten des Amtsarztes im Rahmen des Verfahrens vor Bescheiderlassung nicht zur Kenntnis gebracht zu haben, begründete demnach einen Verfahrensmangel.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998130123.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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