RS Vwgh 2000/7/28 97/09/0109

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Veröffentlicht am 28.07.2000
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §43 Abs1;
BDG 1979 §43 Abs2;

Rechtssatz

Die Erzeugung des Anscheins der Bestechlichkeit ist als Dienstpflichtverletzung im Sinne des § 43 Abs 1 und Abs 2 BDG 1979 zu qualifizieren, gehört die Unbestechlichkeit eines Beamten doch zu den unabdingbaren Voraussetzungen für eine geordnete Amtstätigkeit (Hinweis E 18.10.1989, 89/09/0017, und E 21.2.1991, 90/09/0191, sowie Kucsko-Stadlmayer, Das Disziplinarrecht der Beamten, zweite Auflage 1996, Seite 126).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997090109.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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