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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
StruktVG 1969 §8;Rechtssatz
Bei Einbringungsvorgängen (auch unter Anwendung des Art III des StruktVG oder Art III des UmgrStG 1991) wird die aufnehmende Kapitalgesellschaft nicht Gesamtrechtsnachfolgerin des bisherigen Betriebsinhabers (Hinweis B 13.12.1991, 91/13/0220; B 27.5.1999, 99/15/0014 und 0015). Rechte der beschwerdeführenden GmbH würden durch den angefochtenen Bescheid damit nur dann berührt, wenn sie selbst als Haftungspflichtige für Steuerverbindlichkeiten des einbringenden Einzelunternehmens herangezogen würde, oder wenn der angefochtene Bescheid einen nach der Einbringung gelegenen Zeitraum erfasst hätte.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000130093.X01Im RIS seit
26.11.2001