RS Vwgh 2000/8/2 97/13/0019

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Veröffentlicht am 02.08.2000
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Für die Zuordnung einer Schuld ist es grundsätzlich ohne Bedeutung, ob sie die Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes zur Gänze oder nur zum Teil deckt. Dient die Schuld als solche der Herstellung eines einheitlichen Wirtschaftsgutes, dann ist sie entsprechend der Nutzung des Wirtschaftsgutes aufzuteilen (Hinweis E 4.10.1995, 93/15/0130).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997130019.X03

Im RIS seit

28.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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