RS Vwgh 2000/8/3 98/15/0102

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.08.2000
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §14;

Rechtssatz

Sinn der Bestimmung des § 14 BAO ist es, eine bestehende Sicherung für Abgabenansprüche gegenüber dem Veräußerer fortzuführen, nicht aber eine Sicherung, die bisher nicht bestand, durch die Unternehmensübereignung erst zu begründen (Hinweis E vom 17.5.1988, 87/14/0106).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998150102.X01

Im RIS seit

15.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten