RS Vwgh 2000/8/10 2000/07/0031

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.08.2000
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §2 Abs3;
WRG 1959 §31b;

Rechtssatz

Eine zulässige Verwendung oder Verwertung nach § 2 Abs 3 AWG 1990 liegt dann nicht vor, wenn durch diese Verwendung oder Verwertung das Schutzgut des § 31b WRG beeinträchtigt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000070031.X07

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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