RS Vwgh 2000/8/17 99/12/0299

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Veröffentlicht am 17.08.2000
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Index

L24009 Gemeindebedienstete Wien
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PensionsO Wr 1995 §9;
PG 1965 §9 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/12/0300

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/12/0022 E 20. September 1988 RS 2(hier betreffend § 9 Wr PensionsO 1995)

Stammrechtssatz

Ob dem Beamten eine Beschäftigung, die Gegenstand des allgemeinen Arbeitsmarktes ist, vermittelt werden kann, ist für die abstrakte Beurteilung der Erwerbsfähigkeit ohne Bedeutung (Hinweis auf E 23.10.1987, 86/12/0115).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999120299.X03

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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