RS Vwgh 2000/8/17 98/12/0078

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Veröffentlicht am 17.08.2000
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §13a Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/12/0062 E 24. März 1993 RS 6

Stammrechtssatz

Eine Gutgläubigkeit iSd § 13a Abs 1 GehG ist auch für den Fall nicht anzunehmen, daß im Zeitpunkt der Empfangnahme der einzelnen Leistungen zwar ein gültiger Titel bestand, der Beamte am Weiterbestand dieses Titels aber ernstlich zweifelte oder zweifeln mußte (Hinweis E 20.4.1989, 87/12/0169, VwSlg 12904 A/1989).

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998120078.X03

Im RIS seit

22.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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