RS Vwgh 2000/8/17 98/12/0489

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Veröffentlicht am 17.08.2000
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Index

65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §4 Abs4 Z3 idF 1997/I/138;
PG 1965 §4 Abs7 idF 1997/I/138;
PG 1965 §9 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Erwerbsfähigkeit kommt es sehr wohl darauf an, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Einsatzfähigkeit für bestimmte Tätigkeiten (Berufsbilder) vorliegen. Hiebei ist weiters zu berücksichtigen, ob die Einsatzfähigkeit auch im Hinblick auf die üblichen Erfordernisse in der Arbeitswelt (zB Einhaltung der Arbeitszeit oder Fähigkeit zur Selbstorganisation) noch gegeben ist (vgl die im E 24.5.2000, 99/12/0245 zitierte Rechtsprechung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998120489.X03

Im RIS seit

04.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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