RS Vfgh 2001/3/2 WI-14/99

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Veröffentlicht am 02.03.2001
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Index

60 Arbeitsrecht
60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

B-VG Art26 Abs4
B-VG Art141 Abs1 lita
AKG 1992 §21 Z3
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei. Beschluß des Assoziationsrates Nr 1/80 Art10 Abs1
EG Art234

Leitsatz

Vorlage zweier Fragen an den EuGH hinsichtlich der Zulässigkeit einer innerstaatlichen Bestimmung betreffend den Ausschluss von dem regulären Arbeitsmarkt angehörenden türkischen Arbeitnehmern von der Wählbarkeit in die Vollversammlung einer Arbeiterkammer und hinsichtlich der direkten Anwendbarkeit des Assoziationsratsbeschlusses

Rechtssatz

Frage 1:

Ist Art10 Abs1 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates über die Entwicklung der Assoziation vom 19. September 1980 in der Weise auszulegen, dass die Bestimmung einer mitgliedstaatlichen Regelung entgegensteht, die türkische Arbeitnehmer von der Wählbarkeit in die Vollversammlung einer Arbeiterkammer ausschließt?

Frage 2:

Bei Bejahung der ersten Frage: Ist Art10 Abs1 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates über die Entwicklung der Assoziation vom 19. September 1980 unmittelbar anwendbares Gemeinschaftsrecht?

Entscheidungstexte

  • W I-14/99
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 02.03.2001 W I-14/99

Schlagworte

Arbeiterkammern, EU-Recht Vorabentscheidung, Wahlen, Wahlrecht passives, berufliche Vertretungen, Ausländer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2001:WI14.1999

Dokumentnummer

JFR_09989698_99W0I014_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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