RS Vwgh 2000/8/17 2000/12/0182

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Veröffentlicht am 17.08.2000
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §10 Abs4 Z4;
BDG 1979 §109 Abs2 idF 1997/I/061;

Rechtssatz

Die Tatsache der Ermahnung allein reicht - unbeschadet der Frage, ob gegen eine solche Ermahnung nach § 109 Abs 2 BDG 1979 in der Fassung der Novelle BGBl I Nr 61/1997 eine gesonderte Rechtsschutzmöglichkeit besteht oder nicht - nicht für eine Wertung im Sinne des § 10 Abs 4 Z 4 BDG 1979 aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000120182.X03

Im RIS seit

04.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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