RS Vwgh 2000/9/7 98/01/0268

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Veröffentlicht am 07.09.2000
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

B-VG Art130 Abs2;
StbG 1985 §11;
StbG 1985 §20 Abs1;

Rechtssatz

Indem die Beh dem Staatsbürgerschaftswerber die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft zusichert, bejaht die Beh das Fehlen von Verleihungshindernissen und macht implizit von dem ihr in § 11 StbG 1985 eingeräumten Ermessen Gebrauch (Hinweis Goldemund/Ringhofer/Theuer, Das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht (1969), 118).

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998010268.X03

Im RIS seit

22.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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